Revision des Bundespersonalrechts
Bern, 24.10.2018 - Der Bundesrat hat am 24. Oktober 2018 eine Revision des Bundespersonalrechts verabschiedet. Er setzt damit bereits früher beschlossene Anpassungen im Lohnsystem der Bundesverwaltung um und präzisiert Bestimmungen, die in der Praxis zu Unsicherheiten geführt hatten.