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Veröffentlicht am 30. Oktober 2018

Berufliche Vorsorge: Anpassung der Hinterlassenen- und Invalidenrenten an die Preisentwicklung per 1. Januar 2019

Bern, 30.10.2018 - Auf den 1. Januar 2019 werden die seit 2015 ausgerichteten Hinterlassenen- und Invalidenrenten der obligatorischen zweiten Säule erstmals an die Preisentwicklung angepasst. Der Anpassungssatz beträgt 1,5 %.