Digitales Grundbuch wird vorangetrieben
Bern, 31.10.2018 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 31. Oktober 2018 entschieden, den Artikel 949d des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) auf den 1. Januar 2019 in Kraft zu setzen. Die Bestimmung stellt klar, dass diejenigen Kantone, die das Grundbuch mittels Informatik führen, bestimmte Aufgaben an private Aufgabenträger übertragen können.