Bundesrat verabschiedet zweite Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes
Bern, 31.10.2018 - Der Bundesrat will das Bauen ausserhalb der Bauzonen neu regeln. Das grundlegende Prinzip der Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet bleibt gewahrt. Die Kantone sollen künftig aber einen grösseren Gestaltungsspielraum erhalten. Damit dieser genutzt werden kann, muss für Mehrnutzungen gestützt auf einen Planungs- und Kompensationsansatz ein Ausgleich geschaffen werden, indem zum Beispiel nicht mehr benötigte Bauten beseitigt werden. Der Bundesrat hat an der Sitzung vom 31. Oktober 2018 die entsprechende Botschaft für die zweite Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes zuhanden des Parlaments verabschiedet. Damit sollen räumliche Probleme dort, wo sie sich stellen, künftig massgeschneidert gelöst werden können.