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Veröffentlicht am 7. November 2018

Verjährungsfrist bei Personenschäden wird verdoppelt: Neues Recht ab 1. Januar 2020

Bern, 7.11.2018 - Opfer von Personenschäden, die erst lange nach dem verursachenden Ereignis erkennbar werden, sollen bessergestellt werden: Die absolute Verjährungsfrist bei Personenschäden beträgt künftig 20 Jahre statt wie bisher zehn Jahre. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 7. November 2018 das revidierte Verjährungsrecht auf den 1. Januar 2020 in Kraft gesetzt. Damit wird das privatrechtliche Verjährungsrecht punktuell verbessert und vereinheitlicht.