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Veröffentlicht am 8. November 2018

Verordnung über Massnahmen gegenüber Guinea

Bern, 8.11.2018 - Das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat am 7. November 2018 die Personenliste in Anhang 2 der Verordnung über Massnahmen gegenüber Guinea angepasst. Dabei wurden die Einträge von zwei natürlichen Personen angepasst. Die Massnahmen treten am 8. November 2018 um 18:00 Uhr in Kraft.