Verordnung über Massnahmen gegenüber Burundi
Bern, 8.11.2018 - Das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat am 7. November 2018 die Personenliste im Anhang der Verordnung über Massnahmen gegenüber Burundi angepasst. Dabei wurde der Eintrag einer natürlichen Person mit zusätzlichen Informationen ergänzt. Die Massnahmen treten am 8. November 2018 um 18:00 Uhr in Kraft.