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Veröffentlicht am 14. November 2018

Beitragssatz für die berufliche Vorsorge von Arbeitslosen sinkt auf 0,25 Prozent

Bern, 14.11.2018 - Der Bundesrat hat am 14. November 2018 der Änderung der Verordnung über die obligatorische berufliche Vorsorge von arbeitslosen Personen zugestimmt. Damit wird der Beitragssatz von heute 1,5 auf 0,25 Prozent des koordinierten Tageslohnes gesenkt. Der Fonds der Arbeitslosenversicherung sowie die arbeitslosen Personen werden jährlich insgesamt um rund 20 Millionen Franken entlastet. Die Verordnungsänderung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.