Vorschläge zur Behebung von Sicherheitsdefiziten
Bern, 20.11.2018 - Aufgrund einer Analyse des Straf- und Massnahmenvollzugs bei gefährlichen Straftätern schlägt eine Arbeitsgruppe des Bundesamtes für Justiz (BJ) und der Kantone verschiedene gesetzgeberische Massnahmen vor. Insbesondere könnte mit der Schaffung einer Aufsichtsmassnahme verhindert werden, dass in Einzelfällen am Ende der Sanktion nach wie vor gefährliche Personen ohne Vorbereitung, Betreuung und Auflagen freigelassen werden.