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Veröffentlicht am 19. November 2018

Sanktionen: Verordnung über Massnahmen gegenüber Libyen

Bern, 19.11.2018 - Die Liste der sanktionierten natürlichen Personen, Unternehmen und Organisationen wurde um zusätzliche Informationen ergänzt. Die Datenbank SESAM wurde entsprechend angepasst. Der Bundesrat hat am 4. März 2016 die Verordnung zur automatischen Übernahme von Sanktionslisten des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen verabschiedet. Damit sind Änderungen der Sanktionslisten des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen in der Schweiz unmittelbar rechtsgültig.