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Veröffentlicht am 20. November 2018

BAZL erteilt JU-Air bis auf weiteres Flugverbot für die JU-52

Bern, 20.11.2018 - Das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL hat per sofort ein vorläufiges Flugverbot für die beiden in Dübendorf stationierten Ju-52 der Ju-Air ausgesprochen. Die Untersuchung des Wracks der am 4. August 2018 abgestürzten Ju-52 durch die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle SUST ergab schwerwiegende strukturelle Schäden im Bereich der Flügelholme. Diese konnten bei normalen Wartungsarbeiten und Inspektionen nicht festgestellt werden. Sie stehen aber nach heutigem Kenntnisstand in keinem Zusammenhang mit dem Absturz vom 4. August. Die technischen Untersuchungen bei der SUST sind noch nicht abgeschlossen.