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Veröffentlicht am 21. November 2018

Neuerungen bei Fahrzeugvorschriften und Einführung eines neuen Fahrtschreibers

Bern, 21.11.2018 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21.11.2018 die Anforderungen an Strassenfahrzeuge den neusten Sicherheits- und Umweltstandards angepasst. Damit werden auch Handelshemmnisse gegenüber der EU vermieden. Zudem führt die Schweiz die neue Generation des digitalen Fahrtschreibers ein. Diese und weitere Neuerungen treten im Laufe des Jahres 2019 in Kraft. Neue Fahrzeuge, die über einen elektronischen Nachweis für eine EU-Genehmigung verfügen, sollen ohne Vorführen beim Strassenverkehrsamt zum Verkehr zugelassen werden können. Die dafür notwendige, auf das EU-Datenformat aufbauende Informatik-Lösung wird seitens ASTRA vorbereitet.