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Veröffentlicht am 24. Juni 2004

Die Gratisrückgabe von Elektronikschrott ist künftig an jeder Verkaufsstelle möglich

Bern, 24.6.2004 - Alte Elektrogeräte müssen ab Januar 2005 von sämtlichen Verkaufsstellen gratis zurückgenommen werden, was heute nicht durchgehend der Fall ist. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am Mittwoch die Vorschriften betreffend Entsorgung von Elektrogeräte entsprechend angepasst. Zusätzlich hat er die Geräteliste erweitert: Neu fallen auch elektrische Werkzeuge, Sport- und Freizeitgeräte sowie spezielle Lampen unter die Rücknahmepflicht. Elektrische und elektronische Geräte dürfen nicht via Kehrichtsack oder Sperrgutabfuhr entsorgt werden.