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Veröffentlicht am 30. November 2018

Familienzulagen: Bundesrat will Lücken schliessen

Bern, 30.11.2018 - Arbeitslose Mütter, die eine Mutterschaftsentschädigung beziehen, sollen Anrecht auf Familienzulagen haben. Auch die Voraussetzungen für den Bezug von Ausbildungszulagen sollen angepasst werden. Weiter soll im Familienzulagengesetz (FamZG) eine Gesetzesgrundlage für Finanzhilfen an Familienorganisationen geschaffen werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 30. November 2018 die Botschaft zur entsprechenden Änderung des FamZG an das Parlament überwiesen.