Änderungen im Waffengesetz: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Verordnung
Bern, 30.11.2018 - Bundesrat und Parlament wollen mit Änderungen beim Waffengesetz die Tradition des Schweizer Schiesswesens wahren und gleichzeitig sicherstellen, dass die Schweiz die bilaterale Zusammenarbeit mit den Ländern der EU im Bereich innere Sicherheit und im Asylwesen fortsetzen kann. Die notwendigen Anpassungen im Waffengesetz werden in einer Verordnung konkretisiert. Diese hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 30. November 2018 in die Vernehmlassung geschickt.