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Veröffentlicht am 30. November 2018

Neue Vorgaben zur Erreichbarkeit von Poststellen und Agenturen

Bern, 30.11.2018 - Der Bundesrat verbessert die Erreichbarkeit von Poststellen und Agenturen sowie Barzahlungsdienstleistungen. Er hat am 30. November 2018 eine entsprechende Teilrevision der Postverordnung gutgeheissen. Die Änderungen nehmen die Empfehlungen der von Bundesrätin Doris Leuthard eingesetzten Arbeitsgruppe zur postalischen Grundversorgung auf. Die neuen Vorgaben treten per 1. Januar 2019 in Kraft.