Bundesrat will Personenfreizügigkeit nicht kündigen
Bern, 30.11.2018 - Der Bundesrat lehnt die Volksinitiative "Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative)" ohne Gegenentwurf ab. Durch die Kündigung der Personenfreizügigkeit würde der bilaterale Weg mit der Europäischen Union grundlegend infrage gestellt und der Schweizer Wirtschaft und Wissenschaft bedeutender Schaden zugefügt. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 30. November 2018 einen entsprechenden Richtungsentscheid gefällt. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) wird dem Bundesrat bis zum 31. August 2019 eine Botschaft unterbreiten.