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Veröffentlicht am 4. Dezember 2018

Anpassung der Rüstungsembargos gegenüber Zentralafrika und Südsudan

Bern, 4.12.2018 - Der Bundesrat hat am 30. November 2018 die Verordnungen über Massnahmen gegenüber der Zentralafrikanischen Republik und der Republik Südsudan geändert. Im Einklang mit den Beschlüssen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen wurden jeweils die Bestimmungen des geltenden Rüstungsgüterembargos angepasst. Die Änderungen treten per 14. Dezember 2018 in Kraft.