Höhere Zustellermässigung für Zeitungen und Zeitschriften
Bern, 7.12.2018 - Im Jahr 2019 beträgt die Ermässigung für die Zustellung der Tages- und Wochenzeitungen der Regional- und Lokalpresse 25 Rappen pro Exemplar, für die Titel der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse 18 Rappen. Der Bundesrat hat am 7. Dezember 2018 die Ermässigungen für die Zustellung von abonnierten Zeitungen und Zeitschriften durch die Schweizerische Post festgelegt.