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Veröffentlicht am 20. Dezember 2018

Entscheid des Bundesstrafgerichts entlastet Botschafter Jacques Pitteloud

Bern, 20.12.2018 - Der ehemalige Botschafter der Schweiz in Kenia, Jacques Pitteloud, wird durch die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts entlastet. Diese hat am 19. Dezember 2018 eine Beschwerde gegen eine Einstellungsverfügung des ausserordentlichen Staatsanwaltes des Bundes abgewiesen. Dieser Entscheid ist endgültig. Das EDA, das Jacques Pitteloud stets unterstützt hat, nimmt mit Genugtuung Kenntnis von diesem Entscheid.