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Veröffentlicht am 27. Februar 2019

Bundesrat revidiert Energieförderungs- und Energieverordnung

Bern, 27.2.2019 - Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 27. Februar 2019 Änderungen der Energieförderungsverordnung und der Energieverordnung verabschiedet. Er passt damit unter anderem die Fördersätze der Einspeise- und Einmalvergütungen für Photovoltaikanlagen an und präzisiert die Rahmenbedingungen für den Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV). Die Änderungen treten per 1. April 2019 in Kraft.