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Veröffentlicht am 8. März 2019

Kinder- und Jugendförderung des Bundes: Positive Zwischenbilanz

Bern, 8.3.2019 - Das Kinder- und Jugendförderungsgesetz erlaubt dem Bund ausserschulische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen gezielt zu fördern. Eine erste Evaluation nach fünf Jahren zeichnet ein positives Bild von dessen Umsetzung und Wirkung. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 8. März 2019 die Evaluation zur Kenntnis genommen und die Verbesserungsvorschläge des Bundesamts für Sozialversicherungen gutgeheissen.