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Veröffentlicht am 8. März 2019

Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Teilrevision des Bankengesetzes

Bern, 8.3.2019 - Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 8. März 2019 die Vernehmlassung zu einer Teilrevision des Bankengesetzes (BankG) eröffnet. Vorgeschlagen werden überarbeitete Regeln zur Bankensanierung, eine Stärkung der Einlagensicherung und ergänzende Bestimmungen zur Segregierung von Bucheffekten. Die Vernehmlassung dauert bis zum 14. Juni 2019.