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Veröffentlicht am 12. März 2019

Schweizer Ju-Air darf keine kommerziellen Passagierflüge mehr durchführen

Bern, 12.3.2019 - Das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL wird der Dübendorfer Ju-Air die Genehmigung für kommerzielle Passagierflüge entziehen. Die Ju-Air kann aber unter technischen und betrieblichen Auflagen weiterhin für ihre Vereinsmitglieder im privaten Rahmen Passagierflüge anbieten. Mit dieser Lösung will das BAZL den Weiterbetrieb auch grösserer historischer Flugzeuge grundsätzlich ermöglichen. Die Ju-Air-Oldtimer bleiben allerdings vorläufig am Boden, da diverse vom BAZL geforderte technische Massnahmen noch nicht vollständig definiert und umgesetzt sind.