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Veröffentlicht am 29. März 2019

Bundeskanzlei nimmt Standortbestimmung zum E-Voting vor

Bern, 29.3.2019 - Für die Abstimmung vom 19. Mai 2019 steht das E-Voting-System der Schweizerischen Post nicht zur Verfügung. Nach Abschluss des öffentlichen Intrusionstests überprüft die Bundeskanzlei die Zulassungs- und Zertifizierungsprozesse für E-Voting-Systeme.