Anpassung der AHV/IV-Renten um 2,8%, neue Grenzbeträge in der beruflichen Vorsorge
Bern, 22.9.2006 - Der Bundesrat hat beschlossen, die AHV/IV-Renten auf den 1. Januar 2007 an die Wirtschaftsentwicklung anzupassen. Die Renten werden um 2,8% erhöht. Auch die im Rahmen der Ergänzungsleistungen anzurechnenden Beträge für den Lebensbedarf werden angehoben. Der Bundesrat hat gleichzeitig die Grenzbeträge in der beruflichen Vorsorge angepasst, die u.a. der Festlegung des koordinierten Lohnes dienen.