Bundesrat genehmigt Richtplananpassungen der Kantone Graubünden und Schaffhausen
Bern, 10.4.2019 - Die Kantone Graubünden und Schaffhausen haben ihre Richtpläne an die verschärften Anforderungen des revidierten Raumplanungsgesetzes (RPG) angepasst. Gut erschlossene Räume und Zentren sollen in ihrer Entwicklung gestärkt und die Siedlungsentwicklung nach innen gefördert werden. Gemeinden mit zu grossen Bauzonen müssen diese reduzieren. An seiner Sitzung vom 10. April 2019 hat der Bundesrat die überarbeiteten Richtpläne genehmigt.