Raumplanung: Bundesrat beschliesst Einzonungsstopp in fünf Kantonen
Bern, 10.4.2019 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 10. April 2019 für die Kantone Genf, Luzern, Schwyz, Zug und Zürich einen Einzonungsstopp beschlossen. Diese Kantone haben nicht rechtzeitig eine Mehrwertabgabe für die Einzonung von Bauland eingeführt oder sie haben die bundesrechtlichen Anforderungen nicht erfüllt. Der Einzonungsstopp in diesen Kantonen gilt ab 1. Mai 2019.