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Veröffentlicht am 10. April 2019

Bundesrat genehmigt rechtliche Anpassung für das ordentliche Rentenalter der besonderen Personalkategorien

Bern, 10.4.2019 - Bisher traten Mitarbeitende der besonderen Personalkategorien früher als die übrigen Mitarbeitenden der Bundesverwaltung in den Ruhestand. Am 30. November 2018 hat der Bundesrat seine Absicht bekräftigt, dass künftig für alle das ordentliche Rentenalter gelten soll, und die neue Regelung in den Grundzügen festgelegt. An seiner Sitzung vom 10. April 2019 hat er die notwendigen Anpassungen der rechtlichen Grundlagen gutgeheissen.