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Veröffentlicht am 22. September 2006

Ferienanlage in Andermatt kann vollumfänglich realisiert werden; Bundesrat heisst Gesuch aus staatspolitischem Interesse gut

Bern, 22.9.2006 - Das in Andermatt geplante Tourismusprojekt soll nicht an der Lex Koller scheitern. Der Bundesrat hat am Freitag ein entsprechendes Gesuch um Befreiung von der Bewilligungspflicht gemäss Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland aus staatspolitischem Interesse gutgeheissen. Das Tourismusprojekt eröffnet der Region nach dem Rückzug verschiedener Bundesbetriebe eine wirtschaftliche Neuorientierung. Ohne diesen bundesrätlichen Entscheid könnte das Projekt nicht verwirklicht werden.