Neue Bestimmungen im Lebensmittelrecht
Bern, 2.5.2019 - Im Lebensmittelrecht werden Verordnungen angepasst und mit den in der EU geltenden Bestimmungen harmonisiert. Unter anderem werden die Kennzeichnung «GVO-frei» und die Höchstgrenzen für Vitaminzusätze neu definiert. Die Anpassungen der Verordnungen werden vom Eidgenössischen Departement des Innern bis 26. August 2019 in die Vernehmlassung geschickt.