Personenfreizügigkeit: Wegfall der Kontingente für Bulgarien und Rumänien
Bern, 15.5.2019 - Die Ventilklausel für Arbeitskräfte aus Bulgarien und Rumänien läuft wie vorgesehen am 31. Mai 2019 aus. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. Mai 2019 eine Änderung der Verordnung über die Einführung des freien Personenverkehrs (VEP) verabschiedet, die die Kontingente aufhebt. Ab dem 1. Juni 2019 gilt für Angehörige dieser beiden Staaten (EU-2) die volle Personenfreizügigkeit.