Bundesrat will Massnahmen gegen schädliche gebietsfremde Arten verankern
Bern, 15.5.2019 - Der Bundesrat will das Umweltschutzgesetz (USG) so anpassen, dass nicht-einheimische Pflanzen und Tiere, die in der Schweiz potentiell Schäden verursachen, effizienter bekämpft werden können. Ziel der Gesetzesrevision ist es, diese invasiven gebietsfremden Arten auch ausserhalb von Landwirtschaftsflächen und Wald besser bekämpfen zu können. Auch Privatpersonen sollen neu dabei mithelfen, bestimmte Arten von ihren Grundstücken fernzuhalten. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. Mai 2019 die Vernehmlassung zu dieser Revision eröffnet.