Mindesthöhe von 1000 Metern für Flüge über KKW
Bern, 24.2.2005 - Bis anhin gab es in der Schweiz keine speziellen Einschränkungen für Überflüge von Kernkraftwerken (KKW). Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat nun im Sinne einer zusätzlichen Sicherheitsmassnahme eine Mindesthöhe für den Überflug von KKW durch Flugzeuge im Instrumentenflug festgelegt. Sie beträgt 1000 Meter über Grund in einem Umkreis von 1500 Metern rund um Kernkraftanlagen.