Internationale Rechtshilfe in Strafsachen: Tätigkeitsbericht 2018
Bern, 24.5.2019 - In allen Bereichen grenzüberschreitender Kriminalität müssen die betroffenen Staaten zusammenarbeiten, um strafbare Handlungen wirksam bekämpfen, verfolgen und bestrafen zu können. Wie vielfältig die Zusammenarbeit des Direktionsbereichs Internationale Rechtshilfe des Bundesamtes für Justiz (BJ IRH) mit den in- und ausländischen Partnerbehörden ist, veranschaulicht der heute veröffentlichte Tätigkeitsbericht für das Jahr 2018.