Verordnungsbestimmungen zur EL-Reform gehen in die Vernehmlassung
Bern, 29.5.2019 - Nachdem das Parlament die EL-Reform verabschiedet hat, muss die Verordnung über die Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELV) an die Gesetzesrevision angepasst werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. Mai 2019 eine entsprechende Verordnungsänderung in die Vernehmlassung geschickt. Die EL-Reform tritt voraussichtlich 2021 in Kraft.