Handlungsoptionen zur Vermeidung von Sozialhilfebezug durch Drittstaatsangehörige
Bern, 7.6.2019 - Der Ständerat hat den Bundesrat beauftragt zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, damit der Bund die Sozialhilfe für Ausländerinnen und Ausländer aus Drittstaaten einschränken kann. Sozialhilfe ist grundsätzlich Sache der Kantone und Gemeinden. Umfassende Kompetenzen des Bundes bestehen jedoch bei der Regelung des Aufenthalts, der die Voraussetzung für Sozialhilfe ist. Der Bundesrat hat den Bericht zu den Handlungsoptionen an seiner Sitzung vom 7. Juni 2019 verabschiedet.