Bundesrat legt Leitplanken für Observationen fest
Bern, 7.6.2019 - Ab dem 1. September 2019 sollen die Sozialversicherungen bei der Betrugsbekämpfung Observationen durchführen können. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 7. Juni 2019 die Verordnungsbestimmungen zu den Observationen verabschiedet. Die Spezialistinnen und Spezialisten für Observationen benötigen eine Bewilligung und erhalten Vorgaben zum Schutz der Privatsphäre und zum Einsatz von technischen Geräten.