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Veröffentlicht am 25. Juni 2019

Massnahmen zur Erhaltung der Fruchtbarkeit bei krebskranken Personen werden vergütet

Bern, 25.6.2019 - Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat entschieden, dass Massnahmen zur Erhaltung der Fruchtbarkeit von an Krebs erkrankten Personen neu von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) vergütet werden. Auch wurden Untersuchungen der Gehirn-/Rückenmarksflüssigkeit zur Demenzdiagnose in die Leistungspflicht aufgenommen.