Massnahmen zur Erhaltung der Fruchtbarkeit bei krebskranken Personen werden vergütet
Bern, 25.6.2019 - Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat entschieden, dass Massnahmen zur Erhaltung der Fruchtbarkeit von an Krebs erkrankten Personen neu von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) vergütet werden. Auch wurden Untersuchungen der Gehirn-/Rückenmarksflüssigkeit zur Demenzdiagnose in die Leistungspflicht aufgenommen.