Der Bundesrat genehmigt zwei Tarifverträge über die Apothekerleistungen
Bern, 26.6.2019 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. Juni 2019 die Verlängerung zweier Tarifverträge genehmigt, welche die Abgeltung der Apothekerinnen und Apotheker im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) regeln. Die Verträge beinhalten namentlich die Vergütung der Rezeptüberprüfung bei der Medikamentenabgabe und die Führung eines Patientendossiers durch die Apothekerin oder den Apotheker.