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Veröffentlicht am 27. Juni 2019

Parlament soll bei Soft Law-Vorhaben stärker eingebunden werden

Bern, 27.6.2019 - Der Bundesrat will das Parlament bei Soft Law-Vorhaben gezielter einbeziehen. Denn das so genannte Soft Law ist rechtlich zwar nicht verbindlich, kann aber politisch wirksam werden. In Erfüllung des Postulats 18.4104 stellt der Bundesrat dar, dass sich Soft Law zu einem Gestaltungsinstrument der internationalen Beziehungen entwickelt hat. Den entsprechenden Bericht hat er an seiner Sitzung vom 26. Juni verabschiedet. Darin werden Wege aufgezeigt, wie das Parlament unter Wahrung der verfassungsmässigen Kompetenzordnung und der aussenpolitischen Handlungsfähigkeit gezielter mitwirken kann. Der Bundesrat beabsichtigt insbesondere, die Information und Berichterstattung über Soft Law gegenüber dem Parlament zu verbessern und gestützt darauf einen verstärkten Austausch zu führen.