Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose: Vernehmlassung eröffnet
Bern, 26.6.2019 - Der Bundesrat will die soziale Sicherheit von älteren Arbeitslosen gezielt verbessern. Personen, die nach dem 60. Altersjahr von der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert werden, sollen bis zur ordentlichen Pensionierung eine Überbrückungsleistung (ÜL) erhalten, wenn sie vorher lang und in erheblichem Umfang erwerbstätig waren und nur wenig Vermögen besitzen. Dazu hat der Bundesrat am 26. Juni 2019 den Vorentwurf für ein neues Bundesgesetz über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose verabschiedet und bis am 26. September in die Vernehmlassung gegeben.