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Veröffentlicht am 3. Juli 2019

Cassis-de-Dijon-Prinzip für Lebensmittel wird verstärkt

Bern, 3.7.2019 - Aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse hat der Bundesrat am 3. Juli 2019 beschlossen, das vorgeschlagene Meldeverfahren umzusetzen sowie eine Vereinfachung dieses Verfahrens und zusätzliche Ausnahmen zum Cassis-de-Dijon-Prinzip zu prüfen, um den in der Vernehmlassung geäusserten Befürchtungen Rechnung zu tragen. Diese Massnahme steht im Einklang mit der Wachstumspolitik des Bundesrates und soll dazu beitragen, die Hochpreisinsel Schweiz und die administrative Belastung zu bekämpfen.