Zum Hauptinhalt springen

Veröffentlicht am 17. Juli 2019

Sanktionen: Verordnung über Massnahmen gegenüber Syrien

Bern, 17.7.2019 - Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat am 15. Juli 2019 Anhang 7 der Verordnung über Massnahmen gegenüber Syrien angepasst. Dabei werden 18 natürliche Personen und fünf Entitäten neu in den Anhang aufgenommen. Gleichzeitig werden die Einträge von acht natürlichen Personen und einer Entität angepasst. Die Massnahmen treten am 17. Juli 2019 um 18:00 Uhr in Kraft.