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Veröffentlicht am 14. August 2019

Bundesrat begrüsst Anpassung der Umweltverträglichkeitsprüfung bei der Konzessionserneuerung von Wasserkraftwerken

Bern, 14.8.2019 - Der Bundesrat unterstützt den von der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (UREK-N) erarbeiteten Entwurf zur Änderung des Wasserrechtsgesetzes (WRG). Damit soll die parlamentarische Initiative 16.452 Rösti «Ausbau der Wasserkraft zur Stromerzeugung und Stromspeicherung. Anpassung der Umweltverträglichkeitsprüfung» umgesetzt werden. In seiner Stellungnahme vom 14. August 2019 begrüsst der Bundesrat, dass bei Konzessionserneuerungen für bestehende Wasserkraftwerke der Ausgangszustand als Referenz für die Bemessung von Schutz-, Wiederherstellungs- und Ersatzmassnahmen nach dem Natur- und Heimatschutzgesetz klar festgelegt wird. Der Bundesrat spricht sich ausserdem dafür aus, dass bei Konzessionserneuerungen auch Massnahmen zu Gunsten von Natur und Landschaft in den vom Bestand der Wasserkraftanlage beeinflussten natürlichen Lebensräumen vereinbart oder angeordnet werden können, sofern diese möglich und verhältnismässig sind.