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Veröffentlicht am 16. August 2019

Tierverkehrsdatenbank für Schafe und Ziegen - Nachmarkierung von Schafen und Ziegen ab sofort möglich

Bern, 16.8.2019 - Die Aufzeichnung des Tierverkehrs ist für die wirksame Tierseuchenbekämpfung sowie für die Sicherheit von Lebensmitteln tierischer Herkunft von grosser Bedeutung. Der Bundesrat hat deshalb entschieden, die eindeutige Identifikation und Meldepflicht per 1. Januar 2020 auf Schafe und Ziegen auszudehnen. Die Erfassung aller dazu notwendigen Meldungen geschieht in der Tierverkehrsdatenbank (TVD), in der bereits andere Tiere wie Rinder und Equiden registriert sind.