Weko büsst Flughafen Zürich (Unique) wegen Behinderung von KMU
Bern, 5.10.2006 - Unique, die Betreiberin des Flughafens Zürich, hat ihre marktbeherrschende Stellung im Bereich Flughafen-Parking missbraucht und wird deshalb zur Bezahlung einer Sanktion von 101'000 Franken verpflichtet. Dies hat die Wettbewerbskommission (Weko) im September 2006 entschieden. Damit setzt die Weko ein Zeichen: Unternehmen, die allein über wichtige Infrastrukturanlagen verfügen, dürfen Gewerbetreibende und insbesondere KMU nicht in diskriminierender Weise auf dem Markt behindern oder gar vom Markt ausschliessen. Da Unique eine vorsorgliche Anordnung der Weko nicht befolgt hatte, war sie bereits im Dezember 2005 zur Bezahlung eines Sanktionsbetrages von 248'000 Franken verpflichtet worden.