Georgien gilt als verfolgungssicherer Staat: Rückkehr ist grundsätzlich zumutbar
Bern, 28.8.2019 - Ab dem 1. Oktober 2019 gilt Georgien neu als verfolgungssicherer Staat ("Safe Country") und als Herkunftsland, in das eine Rückkehr von abgewiesenen Asylsuchenden grundsätzlich zumutbar ist. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 28. August 2019 die Liste der verfolgungssicheren Staaten und die Liste der zumutbaren Rückkehrstaaten entsprechend ergänzt.