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Veröffentlicht am 30. August 2019

Die Sozialversicherungen dürfen ab dem 1. Oktober Observationen durchführen

Bern, 30.8.2019 - Am 1. Oktober 2019 treten die Gesetzes- und Verordnungsgrundlagen für die Überwachung von Versicherten in Kraft. Diese sind notwendig, damit die Sozialversicherungen in begründeten Fällen wieder Observationen durchführen können.