Erwachsenenschutzrecht: Einheitliche Anwendung von Bundesrecht verbessern
Bern, 27.9.2019 - Der Bundesrat will die einheitliche Anwendung von Bundesrecht im Bereich des Erwachsenenschutzrechts verbessern: Zum einen soll in einer Verordnung die Auskunftspflicht über Schutzmassnahmen durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) klarer geregelt werden. Zum andern sollen die Bestimmungen über die Anlage und Aufbewahrung des Vermögens von Personen mit einem Beistand oder Vormund revidiert werden. An seiner Sitzung vom 27. September 2019 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zu den entsprechenden Vorlagen eröffnet. Die Vernehmlassung dauert bis am 17. Januar 2020.